Die Basisrente | mit wenig Aufwand zur auskömmlichen Rente

Die Basisrente (besser bekannt als Rürup-Rente) wurde ursprünglich als geförderte Altersvorsorgeform für Selbständige konzipiert. Mittlerweile kann jedoch jeder die Basisrente als Vorsorgeform in Anspruch nehmen – auch Angestellte. Besonders interessant ist sie für Gutverdienende und die Generation 50+.

mit der basisrente sicher in rente

Anlässe und Ziele der privaten Finanzplanung

Bei der Basisrente handelt es sich um ein Investment in eine private Rentenversicherung, deren Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Nahezu unbemerkt haben sich hier Jahr für Jahr Änderungen ergeben: Denn die Höhe der Absetzbarkeit steigt jedes Jahr. Zu Beginn im Jahr 2005 lag sie bei 60%, mittlerweile im Jahr 2021 bei 92%.

Der Prozentsatz wird jedes Jahr um weitere 2% steigen und im Jahr 2025 die 100%-ige Absetzbarkeit erreichen. Auch die maximalen Einzahlungsbeträge haben sich erhöht. Im Jahr 2021 liegen diese bei EUR 25.787 für Ledige und EUR 51.574 für Verheiratete. Auf diese werden bei Angestellten die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

Aufgrund der hohen Förderung kann mit der Basisrente ein hoher Rentenanspruch aufgebaut werden. Daher ist es auch für die Über-50-Jährigen attraktiv, in relativ kurzer Zeit ein hohes Volumen zu erreichen.

Es ist auch möglich, eine fondsgebundene Versicherungsvariante zu wählen und quasi ein Depot mit verschiedenen Investmentfonds und/oder ETFs zusammenzustellen. Mit einem „Versicherungsmantel“ umhüllt, ist so eine monatliche, lebenslange Rente garantiert.

Beispiel:
Investiert eine 50-jährige Person im Jahr 2021 EUR 10.000 in eine Basisrente, so sind EUR 9.200,00 steuerlich absetzbar.
Bei einem Spitzensteuersatz entsteht eine Steuerersparnis von EUR 4.360 (inkl. Kirchensteuer).

Dies ist sinnvoll, da klassische Rentenversicherungen im aktuellen Zinsniveau kaum noch Rendite erwirtschaften können. Diese Kombination mit doch erheblicher Steuerersparnis fungiert somit auch als starker Renditetreiber. Für Menschen, die sehr konservativ investieren möchten und sich mit Fonds nicht wohlfühlen oder kürzere Laufzeiten wünschen, gibt es natürlich auch eine passende Möglichkeit.

Beispiel:
Mann/Frau mit EUR 50.000 Bruttojahreseinkommen, Bruttobeitrag zur Basisrente mtl. EUR 200,
Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr
Gesamtbeitrag über die Laufzeit vor Steuer EUR 76.800
Steuervorteil über die Laufzeit EUR 27.690
Gesamtbeitrag nach Steuer / netto EUR 49.110
mtl. Durchschnittsbeitrag nach Steuer EUR 128
mtl. lebenslange Rente vor Steuer EUR 457 (bei einer angenommenen durchschnittlichen Wertentwicklung von 5% nach Kosten)

Im Vergleich zur Riester-Rente und zur betrieblichen Altersvorsorge – den beiden anderen steuerlich geförderten Mitteln zum Aufbau von Altersvorsorge – hat die Basisrente noch mal weitere Vorteile:

  • Hier ist ein wesentlich höheres gefördertes Volumen möglich.
  • Bei der Basisrente kann auf eine Beitragsgarantie verzichtet werden. Dies erhöht die Chancen auf höhere Rendite nochmal deutlich.

Weitere Charakteristika der Basisrente

Doch keine Rose ohne Dornen: Um diese äußerst rentable Form der Altersvorsorge zu erhalten, müssen auch gewisse Einschränkungen hingenommen werden. Die Basisrente ist als monatliche Rente konzipiert, die bis zum Lebensende gezahlt wird: Eine Möglichkeit der Kapitalzahlung oder eine Vertragskündigung besteht daher nicht.

Basisrenten können lediglich beitragsfrei gestellt werden. Bei vielen Menschen ist dies jedoch als Vorteil zu sehen, da teils die Neigung besteht, die angesparte Altersvorsorge für anderweitige Zwecke zu verwenden. Da aber jeder Mensch bis zum Lebensende monatliche Kosten hat, die bedient werden müssen, lässt sich diese monatliche, lebenslange Rente perfekt dafür einsetzen. Des Weiteren gilt es zu wissen, dass die Basisrente bei Erhalt nachversteuert werden muss. Bei der Vererbbarkeit wurde die Basisrente an die gesetzliche Rente angelehnt: Kindergeldberechtigte Kinder und Ehegatten erhalten das vorhandene Kapital nicht als Einmalzahlung.

Das Kapital bleibt jedoch bestehen und wird als Leibrente lebenslänglich geleistet. Marktstandard ist aktuell, dass die Verrentung des (Rest-)Kapitals im Todesfall für den hinterbliebenen Ehepartner erfolgt.
Die Basisrente kann auch auf den Ehepartner abgeschlossen werden, was sie für Frauen attraktiv macht, deren Ehemänner ein höheres Einkommen erzielen. Denn oftmals haben gut verdienende Ehemänner bereits hohe Ansprüche aus anderen Versorgungswegen, zum Beispiel aus einer betrieblichen Altersvorsorge. Frauen hingegen weisen häufig unterbrochene Erwerbsbiografien auf (z. B. wegen Kindererziehungszeiten) und haben dadurch deutlich geringere Rentenansprüche.

Unser Fazit zur Basisrente

Die Basisrente erreicht durch die inzwischen üppige steuerliche Absetzbarkeit von 92% eine hervorragende Rendite. Dies bedeutet, dass weniger angelegt werden muss, um die Versorgungslücke zu decken. Im Gegensatz zur Riester-Rente oder zur betrieblichen Altersvorsorge besitzt die Basisrente keine umständlichen oder aufwändigen Förderbedingungen: Sie kann von jedem abgeschlossen werden.

    Noch Fragen? Wir freuen uns auf Sie!

    Komplett unabhängige Finanzberatung

    Kostenfreies, unverbindliches Erstgespräch

    Maßgeschneiderte Angebote

    Rückmeldung werktags innerhalb von 24 Stunden

    Office Management

    Lisa Colci