Was ist eigentlich die Denkmal-AfA? Und was nutzt sie mir?

afa

Wer sich für Immobilien interessiert, stolpert immer wieder über den Begriff „AfA“. Was heißt das eigentlich? Und weshalb ist das interessant? 

AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Das Finanzamt unterstellt  beim Erwerb einer Immobilie durch die Abnutzung grundsätzlich einen theoretischen Wertverlust. Bei der „normalen“ AfA für Häuser, die nach 1925 erbaut wurden, handelt es sich um eine steuerliche Abschreibung, die 2% jährlich  beträgt.

Die Denkmal-AfA hingegen fällt – was den Zeitrahmen betrifft – deutlich höher aus und ist vor allem für Kapitalanleger interessant, die nach Wegen suchen, sinnvoll zu investieren und gleichzeitig ihre Steuerlast zu reduzieren. Wer eine denkmalgeschützte Immobilie erwirbt und modernisiert, kann in den ersten 12 Jahren insgesamt 100% der Instandsetzungs- und Modernisierungskosten steuerlich geltend machen – in den ersten acht Jahren 9% pro Jahr und in den darauf folgenden vier Jahren 7% pro Jahr.

Grund hierfür ist, dass der Staat ein hohes Interesse daran hat, dass Investoren historische Gebäude erhalten und sanieren. Der Erwerb und die Sanierung einer Denkmalimmobilie sollte daher einen Mindestzeitraum von 10-12 Jahren betragen. Bei einem Verkauf nach 10 Jahren fällt dann auch keine Spekulationssteuer mehr an.

Fazit: Bei denkmalgeschützten Immobilien wird aufgrund ihrer Einzigartigkeit und dauerhaften Attraktivität ein hoher Werterhalt bzw. eine Wertsteigerung angenommen. Nicht zuletzt deshalb greifen institutionelle und vermögende Privatinvestoren beherzt bei dieser Kapitalanlage zu.

Im Immobilien-Auswahlverfahren der ecoblue AG wurden für unsere Mandanten vor allem Denkmalimmobilien in Berlin, Potsdam und Leipzig ausgewählt.

Sollte dies eine interessante Investitionsmöglichkeit für Sie sein, sprechen Sie uns gerne unverbindlich an. Sie erreichen uns unter 089-729993-0 oder per E-Mail.