Beitragserhöhungen | Auf Versicherte kommen 2024 Änderungen zu

Das ändert sich 2024 für Versicherte

Die Uhr tickt und bald begrüßen wir das Jahr 2024. In verschiedenen Kulturen und Glaubensrichtungen gilt die Zahl 24 als glückbringend oder symbolisch bedeutsam. Für uns steht sie für neue Chancen, denn im kommenden Jahr stehen Veränderungen an, die Angestellte und Selbständige betreffen.

Was ändert sich im Jahr 2024?

1. Die Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer

Im Jahr 2024 müssen Angestellte ein höheres Einkommen erzielen, um die Wahl zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu haben. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird laut der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 auf 69.300 Euro angehoben (2023: 66.600 Euro). Diese Grenze legt fest, ab welchem Gehalt Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und zur privaten Krankenversicherung wechseln können. Dies bedeutet auch, dass Gutverdiener stille Beitragserhöhungen zur gesetzlichen Krankenversicherung inklusive Pflegeversicherung erwarten. Die Höchstsätze werden dann 1051 Euro erreichen. Wenn Ihr Einkommen über dieser Grenze liegt, könnte es sich somit lohnen, eine private Krankenversicherung in Betracht zu ziehen.

2. Höchstbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden angepasst

Die betriebliche Altersvorsorge und die Arbeitgeberzuzahlung von 15% sind seit 2022 verpflichtend. Dieses Modell der Altersvorsorge ist besonders attraktiv für Angestellte, da die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden, steuerfrei sind und bis zur Hälfte des monatlichen Höchstsatzes sozialversicherungsfrei sind. Bislang konnten Arbeitnehmer maximal 584 Euro monatlich inklusive Arbeitgeberzuzahlung für ihre eigene Altersvorsorge ansparen. Ab 2024 wird dieser Höchstsatz auf 604 Euro erhöht.

3. Anhebung der steuerfreien Einzahlungsgrenze bei der Basisrente

Die Basisrente, auch als „Rürup-Rente“ bekannt, ist für Selbständige und Arbeitnehmer, die zusätzlich vorsorgen möchten, von Interesse. Die Höchstbeträge für Einzahlungen werden ebenfalls angehoben, sodass Singles bis zu 27.565 Euro und Verheiratete bis zu 55.130 Euro einzahlen können.

Gut zu wissen ist hier, wer in die Basisrente einzahlt, und mit dem Höchstsatz besteuert ist, kann sich über die Steuererklärung bis zu 50% seiner gezahlten Leistung jährlich zurückholen. Sollten Sie bereits eine Basisrente abgeschlossen haben und den aktuellen Höchstsatz noch nicht voll genutzt haben, bietet sich die Möglichkeit durch eine Einmalzahlung vor dem Jahreswechsel seine Einzahlung zu erhöhen.

Unsere Finanz- und Vermögensberater betrachten stets Ihre individuelle finanzielle Situation und Ziele. Wir stehen Ihnen mit kompetentem Rat und konkreter Unterstützung zur Seite, um die richtigen finanziellen Entscheidungen zu treffen und Ihre Finanzen zu optimieren. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Insgesamt eröffnet uns das Jahr 2024 neue finanzielle Möglichkeiten und Herausforderungen. Die Anpassungen der Jahresarbeitsentgeltgrenze, der Höchstsätze zur betrieblichen Altersvorsorge und der steuerfreien Einzahlungsgrenzen für die Basisrente bieten Gelegenheiten, die es zu nutzen gilt. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die besten Strategien für Ihre finanzielle Zukunft zu entwickeln und umzusetzen.